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Überbrückungshilfe III


Unterstützung

-Neues Hilfspaket vom Staat zur Unterstützung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern.

-Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021

-Ebenso sind Fixkosten für Investitionen in Digitalisierung (z.B. der Aufbau eines Online-Shops) erstattungsfähig (einmalig bis zu 20.000 EUR)

Beispiel

Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 100 Prozent erstattet (10.000 Euro). Der Betrieb investiert im April 2021 20.000 Euro in den Aufbau eines neuen Online-Shops – davon werden ebenfalls 100 Prozent erstattet (20.000 Euro).

Erstattet werden

bei Umsatzeinbruch* von

> 70 Prozent

= bis zu 100 Prozent Erstattung

50 bis 70 Prozent

= bis zu 60 Prozent Erstattung

30 bis 50 Prozent

= bis zu 40 Prozent Erstattung

* Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019.

Erstattungsfähige Leistungen

-Einrichtung eines Onlineshops

-Kosten für die Betreuung

von Social Media Kanälen

-Wechsel des Kassensystems

-App für Kundenregistrierung

-Einrichtung der Homepage

-Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)

-Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen

-Anschaffungskosten von IT-Hardware

-und vieles mehr...

Für weitere Informationen und Fragen

Tel.: 0551/25027411

oder per E-Mail:

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